Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat als Organ der Arbeitnehmerschaft die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/-innen im Betrieb wahrunehmen und zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind den Belegschaftsorganen durch das Gesetz eine Reihe von Befugnissen übertragen worden.

 

  • Allgemeine Befugnisse
  • Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
  • Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

 

Funktionen des Betriebsrats

 

Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung, bei der Qualität der Arbeitsplätze, beim Gesundheitsschutz und in vielen weiteren Fällen.

 

Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Solidarinteressen der Arbeitnehmer. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde.

 

Für den Betriebsrat ist die Interessensvertretung der Arbeitnehmer die zentrale Aufgabe. In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrates zur Verschwiegenheitspflicht über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.

 

Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist vereinfacht gesagt - das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung. Die Betriebsratskörperschaft soll bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben mit dem ÖGB bzw. der Fachgewerkschaft GPA, die den Kollektivvertrag abschließt, sowie der Arbeiterkammer zusammenarbeiten.


Interessensvertretung - nicht Entscheidungs- oder Weisungsbefugt

"Der Betriebsrat ist für alles da....."

 

Ja, der Betriebsrat ist Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Fragen, die dein Dienstverhältnis betreffen.

 

Du kannst uns aber auch anrufen/schreiben, wenn du allgemeine Fragen rund um dein Arbeitsleben in der Lebenshilfe OÖ hast.

 

Manchmal braucht man einfach jemanden zum Reden. Auch dann kannst du uns kontaktieren.

 

 

Wir hören dir gerne zu und/oder beraten dich wenn du das wünschst.

 

Selbstverständlich unterliegen deine Anfragen/Anliegen der Verschwiegenheit. Ohne dein Einverständnis unternehmen wir nichts.

 

Wenn du ein Problem hast, unterstützen wir dich gerne, die richtige Ansprechperson für eine Lösung zu finden.

 

In speziellen Fällen begleiten wir dich auch zu Gesprächen mit Vorgesetzten.

 

 

Lieben Gruß

Das Betriebsratsteam