Im Zuge der DSGVO haben wir Ende April abgefragt, welche Wohlfahrtseinrichtungen aus dem Betriebsratsfonds gewünscht sind. Der Rücklauf war sehr hoch und ermöglicht uns nun, die gewünschten Leistungen individuell zu verwalten.
Wir haben ein aufwändiges System adaptiert, welches mittlerweile voll funktionsfähig ist.
Ein Widerspruch der Einwilligungserklärung ist von Gesetz her jederzeit möglich. Es ist umgekehrt auch möglich, die Einwilligungserklärung noch einmal auszufüllen, falls mehr oder weniger Leistungen gewünscht werden.